Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Baurecht, Grundstücksrecht und Anlegerschutz

Rechtsanwalt Helge Lode ist seit mehr als 25 Jahren Berater der Immobilienbranche. Vertrauen Sie auf jahrzehntelange Erfahrungen in der ersten Reihe von Industrie, Mittelstand und vor Gerichten.

Zur Person

Helge Lode

Als wissenschaftlicher Assistent für Bankrecht begann Anwalt Lode an der Universität Genf seine Laufbahn. Hier entstand sein Bezug zum Immobilien- recht. Nach mehreren Jahren im Ausland zog es ihn schließlich nach Berlin. Gerade hier war die Immobilienbranche seinerzeit eine der aktivsten. Als Syndikus-Anwalt eines großen Bauträgers erschloss er sich in über zehn Jahren praxisnah das Grundstücksrecht, das Baurecht, den Anlegerschutz sowie die Fonds-Konstruktionen und Fonds-Betreuungen.

Architektenrecht, Immobilienrecht und Baurecht

Als selbständiger Rechtsanwalt und Notar in Berlin erweiterte er sein Beratungsgebiet im Laufe der Zeit auf das Architektenrecht sowie auf einschlägige Gebiete des Steuerrechts, auch wurden Aspekte des Bankrechts, des Anlegerschutzrechtes und der Projektbetreuung vertieft.

Rechtsanwalt Lode besitzt Kenntnisse in allen Fragen zum Immobilienrecht und Baurecht. Er setzt sie für einen breiten Kreis von Mandanten am Immobilienmarkt ein.

Erfahrung

Aufgrund seiner langjährigen Auslandstätigkeit spricht er fließend Englisch und Französisch. Als renommierter Rechtsanwalt kann er darüber hinaus auf mehrere Veröffentlichungen zurückgreifen.

Bei aller Qualifikation, die ihn auszeichnet, kommt es Rechtsanwalt Helge Lode stets auf die persönliche Beratung seiner Mandanten an.

Aktuelles


Der ll. Senat des BGH hat in mehreren Verfahren über die quotale Haftung von Gesellschaftern einer GbR zu entscheiden, so in den Verfahren ll ZR 243/09, ll ZR 263/09, ll ZR 300/08 und ll ZR 95/10. Im Rahmen dieser Revisionen wird sich der ll. Senat auch mit den grundsätzlichen Fragen über die Tragweite der analog [...]


01. Juli 2010 ... mehr


Laut der Entscheidung des BGH vom 19.10.2009 – ll ZR 240/08 – können Gesellschafter bei einer zahlungsunfähigen und überschuldeten Publikumsgesellschaft durch einen qualifizierten Beschluss der Gesellschafter verpflichtet werden, Beiträge zu leisten und dem Beschluss zuzustimmen, wenn diese in Folge ihrer mit einem Ausscheiden verbundenen Pflicht, den auf sie entfallenden Auseinandersetzungsfehlbetrag zu leisten, finanziell nicht schlechter [...]


01. Juli 2010 ... mehr


Entscheidung des Kammergerichts vom 12.11.2009 – 19 U 25/09 zur Elsenstraße 102-105 GbR / Dr: Pietsch, wesentliche Aussage: Ob eine Gesellschaft im Rahmen einer Liquidation Nachschüsse gemäß § 735 BGB gegenüber den Gesellschaftern geltend macht oder ob sie es auf eine Inanspruchnahme Einzelner durch nicht befriedigte Gläubiger ankommen läßt und die Gesellschafter auf einen Innenausgleich [...]


01. Juli 2010 ... mehr


Bauvertragsrecht: Außerordentlich hohe Einheitspreise einzelner Leistungen können zur Sittenwidrigkeit des Vertrages führen, so BGH Beschluss vom 25.3.2010 – Vll ZR 160/09.


10. Mai 2010 ... mehr


Bei einer verkauften Darlehensforderung ist die Zwangsvollstreckung aus einer Sicherungsgrund- schuld für den neuen Gläubiger nur dann zulässig, wenn er in den Sicherungs-vertrag eintritt, BGH Urteil vom 30.3.2010 – Xl ZR 200/09.


10. Mai 2010 ... mehr


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