Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Baurecht, Grundstücksrecht und Anlegerschutz
Rechtsanwalt Helge Lode ist seit mehr als 25 Jahren Berater der Immobilienbranche. Vertrauen Sie auf jahrzehntelange Erfahrungen in der ersten Reihe von Industrie, Mittelstand und vor Gerichten.
Zur Person

Als wissenschaftlicher Assistent für Bankrecht begann Anwalt Lode an der Universität Genf seine Laufbahn. Hier entstand sein Bezug zum Immobilien- recht. Nach mehreren Jahren im Ausland zog es ihn schließlich nach Berlin. Gerade hier war die Immobilienbranche seinerzeit eine der aktivsten. Als Syndikus-Anwalt eines großen Bauträgers erschloss er sich in über zehn Jahren praxisnah das Grundstücksrecht, das Baurecht, den Anlegerschutz sowie die Fonds-Konstruktionen und Fonds-Betreuungen.
Architektenrecht, Immobilienrecht und Baurecht
Als selbständiger Rechtsanwalt und Notar in Berlin erweiterte er sein Beratungsgebiet im Laufe der Zeit auf das Architektenrecht sowie auf einschlägige Gebiete des Steuerrechts, auch wurden Aspekte des Bankrechts, des Anlegerschutzrechtes und der Projektbetreuung vertieft.
Rechtsanwalt Lode besitzt Kenntnisse in allen Fragen zum Immobilienrecht und Baurecht. Er setzt sie für einen breiten Kreis von Mandanten am Immobilienmarkt ein.
Erfahrung
Aufgrund seiner langjährigen Auslandstätigkeit spricht er fließend Englisch und Französisch. Als renommierter Rechtsanwalt kann er darüber hinaus auf mehrere Veröffentlichungen zurückgreifen.
Bei aller Qualifikation, die ihn auszeichnet, kommt es Rechtsanwalt Helge Lode stets auf die persönliche Beratung seiner Mandanten an.
- OLG Schleswig urteilt über auftragslose Zusatzleistungen
- Architekt muss Bautagebuch führen
- Baubranche: Seniorengerecht heißt nicht behindertengerecht
- Hobbyraum darf nicht als Kinderschlafzimmer genutzt werden
- Nachbarschaftsstreit – Lärm vom Rolladen
- Nachbarstreit: Lärm vom Sportplatz
- Makler haftet für überstürzten Vertragsabschluss
- Vermülltes Haus – Ist Grundstück als unbebaut einzustufen?
- Wasserschaden – Darf Versicherung das Unternehmen zur Bautrocknung vorschreiben?
- Wärmedämmung: NRW erlaubt jetzt den Überbau
Aktuelles
Kaiserin-Augusta-Hof-GbR i.L./BerlinHyp
Die BerlinHyp verfolgt über den Insolvenzverwalter des Fonds gegenüber den Gesellschaftern deren vermeintliche anteilige (quotale) Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag. Unbesehen der üblichen Problematik, …
06. Dezember 2011 ... mehr
BGH/BANK/Missbrauch von Kreditkarten
In einer aktuellen Entscheidung des Bankenrechtssenats vom 29.11.2011 hat dieser Senat die Anforderungen an den von der Bank zu erbringenden Nachweis an der Beteiligung des Kunden an einem Missbrauch einer Kreditkarte erhöht, …
06. Dezember 2011 ... mehr
Immobilienfonds und Liquidationsfolgen
Der II. Senat des BGH verhandelte am 15.11.2011 – II ZR 266/09 – über die Rechtmäßigkeit eines Gesellschafterbeschlusses, der eine Liquidations-Schlussbilanz einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Gegenstand hatte und erhebliche Nachzahlungspflichten der Gesellschafter zur Folge haben sollte. Dieser Beschluss war nur mit einfacher Mehrheit der abstimmenden Gesellschafter gefasst worden.
21. November 2011 ... mehr
BGH II.Senat Urteil zur quotalen Haftung
In der erst jetzt zugänglichen Begründung einer Entscheidung des II. Senats vom 8.2.2011 stellt der Senat “formalistisch” auf den Wortlaut des Darlehensvertrages ab und lässt die Gesellschafter einer GbR quotal bezogen auf deren ursprünglichen Haft-Anteil (den ausgewiesenen Haftungsbetrag) haften.
22. Juli 2011 ... mehr
Photovoltaik-Anlagen / Rechtsfragen
Im Rahmen der rechtlichen Betreuung des Eigentümers einer großen Konversionsfläche, der diese an einen Betreiber einer Photovoltaik-Anlage verpachten wollte, ergaben sich vielfältige Rechtsfragen. Rechtsfragen, die u.a. einerseits das öffentliche Baurecht betrafen, andererseits das Sicherungsbedürfnis der finanzierenden Bank, die Einbindung notwendiger Projektpartner, die Sicherung der Nutzungsrechte, ….
19. Juli 2011 ... mehr

