Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Baurecht, Grundstücksrecht und Anlegerschutz

Rechtsanwalt Helge Lode ist seit mehr als 25 Jahren Berater der Immobilienbranche. Vertrauen Sie auf jahrzehntelange Erfahrungen in der ersten Reihe von Industrie, Mittelstand und vor Gerichten.

Zur Person

Als wissenschaftlicher Assistent für Bankrecht begann Anwalt Lode an der Universität Genf seine Laufbahn. Hier entstand sein Bezug zum Immobilienrecht. Nach mehreren Jahren im Ausland zog es ihn schließlich nach Berlin. Gerade hier war die Immobilienbranche seinerzeit eine der aktivsten. Als Syndikus-Anwalt eines großen Bauträgers erschloss er sich in über zehn Jahren praxisnah das Grundstücksrecht, das Baurecht, den Anlegerschutz sowie die Fonds-Konstruktionen und Fonds-Betreuungen.

Architektenrecht, Immobilienrecht und Baurecht

Als selbständiger Rechtsanwalt und Notar in Berlin erweiterte er sein Beratungsgebiet im Laufe der Zeit auf das Architektenrecht sowie auf einschlägige Gebiete des Steuerrechts, auch wurden Aspekte des Bankrechts, des Anlegerschutzrechtes und der Projektbetreuung vertieft.

Rechtsanwalt Lode besitzt Kenntnisse in allen Fragen zum Immobilienrecht und Baurecht. Er setzt sie für einen breiten Kreis von Mandanten am Immobilienmarkt ein.

Erfahrung

Aufgrund seiner langjährigen Auslandstätigkeit spricht er fließend Englisch und Französisch. Als renommierter Rechtsanwalt kann er darüber hinaus auf mehrere Veröffentlichungen zurückgreifen.

Bei aller Qualifikation, die ihn auszeichnet, kommt es Rechtsanwalt Helge Lode stets auf die persönliche Beratung seiner Mandanten an.

Aktuelles


(Deutsch) Kaiserin-Augusta-Hof / Mängel des Insolvenzverfahrens

Im Rahmen der Klageerwiderung für weitere Gesellschafter (gegen einen Gesellschafter in Höhe von über 2,6 Mio. Euro) musste festgestellt werden, dass der Insolvenzverwalter/die Gläubigerbank Berlin Hyp von den beklagten Gesellschaftern erhebliche Beträge beansprucht, …


May 7th, 2013 ... mehr


(Deutsch) Architekten-GmbH

An die Gründung einer GmbH, in deren Firmierung auf die Berufsbezeichnung „Architekt” verwiesen wird, haben die Architektenkammern bestimmte Anforderungen gestellt.


May 6th, 2013 ... mehr


(Deutsch) Hinterlegung eines Kaufpreises aus einem notariellen Grundstückskaufvertrag:
Ein akuter Fall gibt zu folgenden Hinweisen Anlass: Bei Zweifeln in Person des Anspruchsinhabers


February 13th, 2013 ... mehr


(Deutsch) Rückvergütungen
… die Frage, ob eine Rückvergütung in einer bestimmten Höhe an einen bestimmten Berater ging, für derart aufklärungspflichtig, dass …


February 13th, 2013 ... mehr


(Deutsch) Urheberrecht / Architekt / Hasso von Werder

Vor der für Urheberrecht bei dem LG Berlin zuständigen 15. Kammer wurde das Urheberrecht des auch international viel beachteten Architekten Hasso von Werder durch meine Kanzlei voll zur Geltung gebracht …


October 8th, 2012 ... mehr


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