Bankrecht

Die Kanzlei berät Sie in allen Rechtsfragen im Bereich des Bankrechts. Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der umfassenden Vertretung und Beratung notleidenden Kreditengagements. Die Beratung umfasst die rechtliche Prüfung von Kreditverträgen und Kredit- sicherheiten, der rechtlichen Begutachtung von Projektfinanzierungen (insbesondere bei Klärung von Darlehen und Projekt-, Immobilien- und Akquisitionsfinanzierungen).

Die Beratungstätigkeit umfasst auch die Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, wenn die Bank ihre Kunden pflichtwidrig nicht richtig oder umfassend berät. Einer Bank obliegen umfassende und konkrete Beratungspflichten hinsichtlich des vom Kunden verfolgten Geschäfts. So ist die Bank verpflichtet, seinen Kunden alle zweckdienlichen Informationen mitzuteilen, soweit dies zur Wahrung der Interessen der Kunden im Hinblick auf Art und Umfang der (konkret) beabsichtigten Geschäfte erforderlich ist, so § 31 Abs. 2 Nr. 2 WpHG, Urteile des KG vom 25.3.2004, 12 U 34/03 und vom 5.2.2004 zu 19 U 55/03, BGH Urt. vom 19.2.2008 IX ZR 170/07.

Das OLG Nürnberg hat in einer bisher vorliegenden Zwischenentscheidung zugunsten von Mandanten entschieden, dass die Kunden entsprechend den Vorschriften zu Kommissionsgeschäften gegenüber der Bank darauf vertrauen dürfen, dass die Bank während der Laufzeit einer Aktienorder auf die Übermittlung aller gebotenen Informationen vertrauen dürfen, wie evt. Überziehung des Kontos.

Laut einer Entscheidung des BGH vom 12.5.2009 – XI ZR 586/07 – hat ein Wertpapierdienstleistungs- unternehmen wie Banken die Kunden darüber zu unterrichten, ob es Rückvergütungen erhält.

Laut 2 Entscheidungen des BGH vom 14.7.2009 zu XI ZR 152 und 153/08 können Kunden Schadens- ersatzansprüche geltend machen, wenn eine Bank nicht gemäß § 23a Abs.1 des Kreditwesengesetzes Kunden in leicht verständlicher Form über die für die Einlagensicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung informiert hat. Die Ansprüche richteten sich gegen die Haftpflichtversicherung.

Es bieten sich somit eine große Reihe an Pflichtverletzungen, aus denen gegen die Bank oder ähnliche Institutionen beim Scheitern von Investitionen Schadensersatzansprüche begründet werden können.

Aktuelles


Kaiserin-Augusta-Hof / Mängel des Insolvenzverfahrens

Im Rahmen der Klageerwiderung für weitere Gesellschafter (gegen einen Gesellschafter in Höhe von über 2,6 Mio. Euro) musste festgestellt werden, dass der Insolvenzverwalter/die Gläubigerbank Berlin Hyp von den beklagten Gesellschaftern erhebliche Beträge beansprucht, …


07. Mai 2013 ... mehr


Architekten-GmbH

An die Gründung einer GmbH, in deren Firmierung auf die Berufsbezeichnung „Architekt” verwiesen wird, haben die Architektenkammern bestimmte Anforderungen gestellt.


06. Mai 2013 ... mehr


Hinterlegung eines Kaufpreises aus einem notariellen Grundstückskaufvertrag:
Ein akuter Fall gibt zu folgenden Hinweisen Anlass: Bei Zweifeln in Person des Anspruchsinhabers


13. Februar 2013 ... mehr


Rückvergütungen
… die Frage, ob eine Rückvergütung in einer bestimmten Höhe an einen bestimmten Berater ging, für derart aufklärungspflichtig, dass …


13. Februar 2013 ... mehr


Urheberrecht / Architekt / Hasso von Werder

Vor der für Urheberrecht bei dem LG Berlin zuständigen 15. Kammer wurde das Urheberrecht des auch international viel beachteten Architekten Hasso von Werder durch meine Kanzlei voll zur Geltung gebracht …


08. Oktober 2012 ... mehr


zum Archiv

Presse