Datenschutz – Google Analytics

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8.2 Sie gestatten Google, Ihre Website jederzeit zu durchsuchen, um zu überprüfen, ob Sie eine geeignete Erklärung mit dem zuvor wiedergegeben Inhalt eingefügt haben. Sie erklären sich bereit, solche Änderungen am Inhalt und an der Positionierung der Erklärung vorzunehmen, die zumutbar sind und Google für notwendig erachtet, um die Einhaltung dieser Klausel 8 sicherzustellen.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Google oder seine verbundenen Unternehmen Informationen über Ihre Benutzung des Service (einschließlich und ohne Einschränkung auch von Kundendaten) speichert und für die Zwecke der Bereitstellung von Webanalyse- und Trackingdiensten zu nutzen, soweit dies im Rahmen der Bedingungen von Googles Pivacy Policy (abrufbar unter http://www.google.com/privacypolicy.html oder unter jeder anderen, zu einem späteren Zeitpunkt zu diesem Zweck von Google benannten URL) erfolgt. Google verpflichtet sich, diese Informationen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen, es sei denn Google (i) hat Ihre Einwilligung; (ii) geht davon aus, dass es gesetzlich dazu verpflichtet ist oder geht in gutem Glauben davon aus, dass eine solche Offenlegung zumutbar und notwendig ist, um Rechte, das Eigentum und/oder die Sicherheit von Google, von seinen Nutzern oder der Öffentlichkeit zu schützen; oder (iii) stellt diese Informationen unter besonderen Umständen Dritten zur Verfügung, um Aufgaben im Auftrag von Google (z. B. Abrechnungsaufgaben oder Datenspeicherungen) unter striktem Schutz der Informationen vor Nutzung der Daten anders als durch Google angewiesen durchzuführen. Wenn dies erfolgt, so ist vertraglich festzulegen, dass diese Dritten verpflichtet sind, diese Informationen nur nach den Instruktionen, in Übereinstimmung mit diesem Agreement und mit angemessenen Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen verarbeitet werden.

Aktuelles


Kaiserin-Augusta-Hof / Mängel des Insolvenzverfahrens

Im Rahmen der Klageerwiderung für weitere Gesellschafter (gegen einen Gesellschafter in Höhe von über 2,6 Mio. Euro) musste festgestellt werden, dass der Insolvenzverwalter/die Gläubigerbank Berlin Hyp von den beklagten Gesellschaftern erhebliche Beträge beansprucht, …


07. Mai 2013 ... mehr


Architekten-GmbH

An die Gründung einer GmbH, in deren Firmierung auf die Berufsbezeichnung „Architekt” verwiesen wird, haben die Architektenkammern bestimmte Anforderungen gestellt.


06. Mai 2013 ... mehr


Hinterlegung eines Kaufpreises aus einem notariellen Grundstückskaufvertrag:
Ein akuter Fall gibt zu folgenden Hinweisen Anlass: Bei Zweifeln in Person des Anspruchsinhabers


13. Februar 2013 ... mehr


Rückvergütungen
… die Frage, ob eine Rückvergütung in einer bestimmten Höhe an einen bestimmten Berater ging, für derart aufklärungspflichtig, dass …


13. Februar 2013 ... mehr


Urheberrecht / Architekt / Hasso von Werder

Vor der für Urheberrecht bei dem LG Berlin zuständigen 15. Kammer wurde das Urheberrecht des auch international viel beachteten Architekten Hasso von Werder durch meine Kanzlei voll zur Geltung gebracht …


08. Oktober 2012 ... mehr


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