Notar
RA Lode ist 1992 zusätzlich zum Notar bestellt worden. Die Haupttätigkeit des Notars ist der Entwurf, die Prüfung und Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften.
Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
- Grundstücksrecht (v.a. Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
- Bauträgergeschäfte (Teilung nach WEG / Grundlagenverträge / Bauträgerverträge / Abwicklung)
- Erbrecht (Beurkundung von Testamten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.)
- Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen)
- Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbH`s und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländ. Recht
Gründungen von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die auf den Erwerb von Grundstücken ausgerichtet sind. Die Urkunden können von dem Notar Lode auf Wunsch von Beteiligten, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind, ins Englische und Französische übersetzt werden. Der Notar ist verpflichtet, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten, dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann.
- Wenn der Nachbar auf Ihr Grundstück muss…
- OLG Schleswig urteilt über auftragslose Zusatzleistungen
- Architekt muss Bautagebuch führen
- Baubranche: Seniorengerecht heißt nicht behindertengerecht
- Hobbyraum darf nicht als Kinderschlafzimmer genutzt werden
- Nachbarschaftsstreit – Lärm vom Rolladen
- Nachbarstreit: Lärm vom Sportplatz
- Makler haftet für überstürzten Vertragsabschluss
- Vermülltes Haus – Ist Grundstück als unbebaut einzustufen?
- Wasserschaden – Darf Versicherung das Unternehmen zur Bautrocknung vorschreiben?
Aktuelles
Kaiserin-Augusta-Hof / Mängel des Insolvenzverfahrens
Im Rahmen der Klageerwiderung für weitere Gesellschafter (gegen einen Gesellschafter in Höhe von über 2,6 Mio. Euro) musste festgestellt werden, dass der Insolvenzverwalter/die Gläubigerbank Berlin Hyp von den beklagten Gesellschaftern erhebliche Beträge beansprucht, …
07. Mai 2013 ... mehr
Architekten-GmbH
An die Gründung einer GmbH, in deren Firmierung auf die Berufsbezeichnung „Architekt” verwiesen wird, haben die Architektenkammern bestimmte Anforderungen gestellt.
06. Mai 2013 ... mehr
Hinterlegung eines Kaufpreises aus einem notariellen Grundstückskaufvertrag:
Ein akuter Fall gibt zu folgenden Hinweisen Anlass: Bei Zweifeln in Person des Anspruchsinhabers
13. Februar 2013 ... mehr
Rückvergütungen
… die Frage, ob eine Rückvergütung in einer bestimmten Höhe an einen bestimmten Berater ging, für derart aufklärungspflichtig, dass …
13. Februar 2013 ... mehr
Urheberrecht / Architekt / Hasso von Werder
Vor der für Urheberrecht bei dem LG Berlin zuständigen 15. Kammer wurde das Urheberrecht des auch international viel beachteten Architekten Hasso von Werder durch meine Kanzlei voll zur Geltung gebracht …
08. Oktober 2012 ... mehr

