Wohnpark Wittenau/BerlinHyp/erhebliche Forderungsreduzierung

In einem Urteil vom 5.10.2010 hat das Kammergericht die Forderung der Bank gegen einen hier vertretenen Gesellschafter in Höhe von rund 40 % zurückgewiesen. Zu Unrecht habe die Bank eine Vorfälligkeits-
entschädigung bis zum Auslaufen der Zinsfestschreibung bis zum Jahre 2017 berechnet. Im Übrigen setzte der 4. Senat seine unsägliche Rechtsprechung fort, dass zwischen der Bank und dem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kein Vertragsanbahnungsverhältnis bestünde, obwohl die Bank zugestanden hatte, auf die Haftung jedes Gesellschafters hingearbeitet zu haben, da diese darauf „angewiesen” war.

Aktuelles


Banken-Haftung/BGH und EU-Richtlinie
 
Der Bankenrechts-Senat des BGH hat in einer mündlichen Verhandlung am 24.4.2012 Stellung bezogen zu der Haftung von Kunden, wenn von seinem Konto ungerechtfertigt Abbuchungen vorgenommen wurden.


04. Mai 2012 ... mehr


Wohnpark Wittenau/gerichtliche Auseinandersetzung
 
Der II.Senat des BGH hatte in Zuge von mündlichen Verhandlungen am 17.4.2012 zu II ZR 95/10 und und zu II ZR 198/10 erneut darauf erkannt, dass Gesellschaftern auch bei diesem Fonds keine Einwände gegen die Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter bzw. die Darlehensbank zustehen …


27. April 2012 ... mehr


Gespräch mit der Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger wegen Anlegerschutz
 
Ein erstes Gespräch von RA Lode mit Frau Minister am Rande eines Vortrages der Ministerin ergab, …


02. April 2012 ... mehr


Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer

Ein Mandant hat ein Gewerbe aufgenommen und die Zulassung vom Gewerbeamt ohne weiteres erhalten.


21. Februar 2012 ... mehr


Ursächlichkeit für Makler-Tätigkeit

In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin war davon ausgegangen, dass der Makler dem Kunden eine Liste von allen verkäuflichen Wohnungen eines Sanierungs-Objektes übersandt und konkrete Gespräche mit den Anbietern angeboten hatte.


21. Februar 2012 ... mehr


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